Ausschreibung Essenversorgung
15. April 2011
Die Gemeinde Hainewalde schreibt die Bewirtschaftung der Turn- und Festhalle Hainewalde, mit Schwerpunkt Küchenbetrieb und Betreibung der Gaststätte „Sängerstübel“ in Verbindung mit der Essensversorgung der Kindertagesstätte „Mandauspatzen“ voraussichtlich zum 01.05.2012 aus.
1. Essensversorgung der Kindertagestätte „Mandauspatzen“
Die Anzahl der Portionen beträgt ca. 70 pro Tag Der Essenspreis pro Portion sollte für die Kinder zwischen 1,50 € und max. 1.90 € (inkl. MwSt.) liegen.
Die Speisen sind kind- und qualitätsgerecht nach neusten ernährungsphysiologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten zuzubereiten.
Die Anlieferung des Essens zur Kindertagesstätte „Mandauspatzen“ (ca. 800 m) in entsprechenden Behältern erfolgt durch den Essenhersteller Montag – Freitag bis 11 Uhr.
Eine Warmhaltevorrichtung muss bei Bedarf in der Kita vom Essenhersteller zur Verfügung gestellt werden.
Zur Regelung der Modalitäten ist der Abschluss eines Essenlieferungsvertrages vorgesehen.
2. Bewirtschaftung des „Sängerstübels“ in der Turn- und Festhalle Hainewalde
Die Bewirtschaftung bezieht sich auf das „Sängerstübel“ direkt , bei Bedarf auch auf die im Gebäude vorhandenen Kegelbahn, den Saal der Turn- und Festhalle, den angrenzenden Gemeindesaal und den „Biergarten“.
Platzkapazitäten:- Sängerstübel max 40 Personen
- Kegelbahn max 25 Personen
- Großer Saal max 400 Personen
- Gemeindesaal max 60 Personen
- Biergarten nach Bedarf
Der Betreiber ist für die Beschaffung und Installation der Küchentechnik selbst verantwortlich. Die technischen Anschlussvoraussetzungen stellt die Gemeinde zur Verfügung.
Eine Erstausstattung an Mobiliar (Stühle, Tische) stellt die Gemeinde.
Die Einrichtung „Sängerstübel“ soll als öffentliche Gaststätte betrieben werden und nach Möglichkeit auch bis in die Abendstunden und am Wochenende geöffnet sein.
Die Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Abfall) für den Bereich „Sängerstübel“ sind vom Betreiber zu tragen, die der anderen Räumlichkeiten entsprechend gemeindlicher Satzungen bzw. Nutzungsvereinbarungen.
Über das Objekt soll ein Mietvertrag mit ortsüblicher monatlicher Miete abgeschlossen werden.
Für versicherungsrechtliche Angelegenheiten ist der Betreiber selbst verantwortlich.
Zur Regelung der Modalitäten ist der Abschluss eines Gewerbe-/ Mietvertrages notwendig.
Bewerbungen bitte schriftlich bis 30.06.2011 bei der Gemeinde Hainewalde unter Angabe eines Betreiber- und Finanzierungskonzeptes.
Für Rückfragen steht Herr Walther, Kleine Seite 4, 02779 Hainewalde (Tel.: 035841- 609910) zu den Sprechzeiten des Bürgermeisters zur Verfügung.
BM Walther