Öffentliche Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hainewalde

nach § 14 Abs. 2 SächsKiTaG

Aus dem Gemeindeblatt Juni 2010:

“Zu Gunsten der sozial benachteiligten Eltern wird auf die Erhöhung der Zuzahlungen für den Bereich Krippe der Kindertagesstätte „Mandauspatzen“ verzichtet. Die möglichen Zuzahlungen beruhen anteilig auf den tatsächlichen Betriebskosten, wobei hier die Tarifsteigerungen im Personalbereich (Öffentlicher Dienst) einen erheblichen Einfluss haben.”

 

1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten

x Krippe 9h Betriebskosten je Platz Kindergarten 9h Hort 6h
erforderliche Personalkosten 681,32 Euro 314,46 Euro 183,95 Euro
erforderliche Sachkosten 136,13 Euro 62,83 Euro 36,75 Euro
erforderliche Betriebskosten 817,45 Euro 377,29 Euro 220,70 Euro

 

2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat

x Krippe 9h Kindergarten 9h Hort 6h
Landeszuschuss 156,25 Euro 156,25 Euro 104,17 Euro
Elternbeitrag (ungekürzt) 154,00 Euro 91,00 Euro 47,00 Euro
Gemeinde (incl. Eigenanteil freier Träger 507,20 Euro 130,04 Euro 69,53 Euro

 

3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

3.1. Aufwendung en für alle Einrichtungen gesamt je Monat

x Aufwendungen
Abschreibungen 6.829,44 Euro
Zinsen 0,00 Euro
Miete 0,00 Euro
Gesamt 6.829,44 Euro

 

3.2. Aufwendungen je Platz und Monat

x Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Gesamt 15,47 € 7,14 € 4,18 €

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