Gemeindeblatt vom 18. April 2014
Liebe Hainewalder, liebe Leser des Nachrichtenblattes,

Bildtext: An der Charlottenruh entsteht auf Gemeindeland mit 100% Förderung ein Stillgewässer (kein Angelgewässer!) als Ausgleich für Flächenversiegelungen in der Ortslage. Gleichzeitig leisten wir damit etwas Gutes für die Umwelt. Foto: J.Walther
Wetterbauer Lindemann hat sich bei seiner Wintervorhersage laut Bauernregeln zum Glück kräftig geirrt, als er uns im letzten Herbst den Winter 2013/14 als kalt, lang und schneereich verkaufen wollte, ebenso wie es der vorherige Winter war. So zeigte sich der letzte Winter eher wie ein langanhaltender Frühling. „Des einen Freud, des anderen Leid…“
Die meisten Leute in meinem Umkreis meinten, die Winter könnten getrost so bleiben. Kein Schlittern auf glatter Straße, kein Autoscheiben kratzen, keine Streueinsätze, nicht groß Einmummeln und…wesentlich angenehmere Heizkosten. Könnte ich wählen, würde ich mich den Vorteilsnehmern gern anschließen. Immerhin zwickt und zwackt es im „höheren“ Alter zunehmend im Gebälk und ein milder Winter tut den Knochen gut.
Gemeinderats- und Kreistagswahl steht an
Apropos wählen. In kürze stehen die Gemeinderats- und Kreistagswahlen an. Unserem derzeitiger Gemeinderat wurde mit den Entscheidungen zur Beseitigung der Flutschäden vom verheerenden Hochwasser 2010 eine hohe Verantwortung abverlangt. Die praktische Realisierung und Abarbeitung des Schadenskataloges oblag gesetzeskonform der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Großschönau, mit freundlicher Unterstützung der Akteure in Hainewalde. Ein gewaltiger Berg von Mehraufwand lastete schwerpunktmäßig auf der Bauverwaltung, unabhängig davon, dass dieses Amt zeitweise vom Land Sachsen finanziertes Personal zur Unterstützung bekam. Unter dem zwangsläufig hohen Druck der bürokratischen Abarbeitung der Vorgänge mit dem Erstellen von Fördermittelanträgen, der Bauorganisation und -überwachung bis hin zur Fertigung der Verwendungsnachweise – gepaart mit dem Zeitdruck, unterliefen den Mitarbeiter der Verwaltung gelegentlich Fehler. Diese „Fehler“ – meist als Tischvorlage deklarierte Beschlussvorlagen für den Gemeinderat – sind laut Sächsischer Gemeindeordnung nur unter bestimmten Umständen zulässig. So war es rechtens, dass die Hainewalder Gemeinderäte Tischvorlagen (das heißt am Sitzungsabend vorgelegte Vorlagen) reklamierten, weil sie ihre jeweilige Entscheidungsfrist von einer Woche nicht wahrnehmen konnten. Mehr als fragwürdig war allerdings unter den oben geschilderten Bedingungen die Art und Weise eines Gemeinderates, der die Verwaltung wiederholt auf herabwürdigende und beleidigende Weise verbal angriff, so dass deren Dienstherr zeitnah eingreifen und zur Mäßigung aufrufen musste. Wenn betreffender Gemeinderat von außen her als „Hassprediger“ betitelt wird, ist das peinlich und das Ganze warb sicher nicht für neue Kandidaten für den Gemeinderat der neuen Legislaturperiode. Mit Schließung der Kandidatenliste stehen von zwölf möglichen Gemeinderäten jetzt zwölf Kandidaten zur Wahl. Das heißt, jeder der Kandidaten, der sich selbst wählt, ist auch gewählt.
Ich bin voller Zuversicht, dass der neue Gemeinderat den Herausforderungen der nächsten Jahre gerecht wird und unsere Gemeinde mit Sach-und Fachverstand voranbringen wird. Die größten Hürden sind genommen und nach Abarbeitung der horrenden Flutschäden sollte auch wieder etwas Ruhe und Besonnenheit in den Alltag einkehren. Und…wer arbeitet macht auch Fehler, wer nicht (mit-) arbeitet, sollte sich nicht nur aufs kritisieren beschränken.
Ihr Jürgen Walther