ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Haushaltssatzung der Gemeinde Hainewalde für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund von § 74 SächsGemO hat am 14.12.2009 der Gemeinderat der Gemeinde Hainewalde folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 3.226.800 Euro
davon im Verwaltungshaushalt je 1.639.700 Euro
davon im Vermögenshaushalt je 1.587.100 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 0 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 Euro
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000,00 Euro
§3
Der Hebesatz für Grundsteuer A wird festgesetzt mit 280 v.H.
Der Hebesatz für Grundsteuer B wird festgesetzt mit 400 v.H.
Der Hebesatz für Gewerbesteuer wird festgesetzt mit 380 v.H.
§4
(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO)
Jürgen Walther, Bürgermeister
Hainewalde, 15.1.2010
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Hainewalde liegen nach Bescheidung durch das Landratsamt in der Zeit vom 18. – 29. Januar 2010 in der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54 im Zimmer 8 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten aus.
Sprechzeiten sind am
Dienstag | von 09.00 – 12.00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 – 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | von 10.00 – 12.00 Uhr |