Leinenpflicht für Hunde in Wohngebieten
Von Holger Gutte

Stimmt nun auch der Gemeinschaftsausschuss der neuen Polizeiverordnung zu, müssen in Großschönau, Waltersdorf und in Hainewalde innerhalb von geschlossenen Wohngebieten Hunde an der Leine geführt werden.
Foto: dpa
In Großschönau und in Hainewalde haben am Montagabend die Gemeinderäte jeweils auf ihrer Sitzung die gemeinsame Polizeiverordnung für Orte neu beschlossen. Sie wäre sonst nach zehn Jahren außer Kraft getreten. In einigen Paragrafen sind jetzt Klarstellungen, Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet worden.
Nach den Beschlüssen in den Gemeinderäten muss die Polizeiverordnung nun noch vom Gemeinschaftsausschuss die Zustimmung erhalten. Ein Termin hierfür steht allerdings noch nicht fest. Großschönau ist für Hainewalde als sogenannte erfüllende Gemeinde innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft auch Polizeibehörde. Bestätigt der Gemeinschaftsausschuss die Polizeiverordnung, ist Folgendes geändert beziehungsweise ergänzt worden.
Hunde müssen jetzt an der Leine geführt werden
Neu ist, dass innerhalb von geschlossenen Wohngebieten Hunde an der Leine geführt werden müssen. Das trifft auch zu, wenn sich der Hundehalter mit seinem Vierbeiner weniger als 50 Meter einem einzelnen Wohnhaus nähert.
Erlaubnis für Traditionsfeuer ist eingeschränkt worden
Hier gab es in der Vergangenheit ab und an Ärger wegen privater Feuer. Die haben teilweise überhandgenommen, schildert Großschönaus Amtsleiterin für Ordnungs- und Finanzverwaltung, Andrea Schmied. Zwei Termine sind jetzt für Traditionsfeuer festgeschrieben das Maifeuer am 30. April und das Sonnenwendfeuer am 21.Juni. Vereine dürfen hier für sich einen anderen Termin beantragen. Neu ist auch, dass für die Feuer mindestens zwei Tage vorher Anträge gestellt werden müssen. Das ist in der Gemeindeverwaltung Großschönau möglich. Der Preis hierfür ist bei sieben Euro geblieben. Als private Feuer, wie etwa von Hausbesitzern, sind nun nur noch die ohnehin schon erlaubten Koch- und Grillfeuer möglich. Diese dürfen aber eine Höhe von 1,50 Meter nicht überschreiten. Für diese Feuer ist keine Genehmigung notwendig.
Konkrete Strafen für illegale Müllentsorgung
Die Gemeindeverwaltung will die illegale Müllentsorgung in Großschönau, Waltersdorf und Hainewalde eindämmen. Manche Leute hätten leider die Unsitte, ihren Hausmüll in den öffentlichen Papierkörben zu entsorgen, um die eigene Müllgebühr auf Kosten der Allgemeinheit niedrig zu halten, berichtet Andrea Schmied. Aus Kostengründen werden die Papierkörbe aber nur einmal wöchentlich vom Bauhof geleert. Jetzt sind die Ordnungswidrigkeiten bei illegaler Müllentsorgung klarer definiert. Für vorsätzliche Zuwiderhandlungen können bis zu 1.000 Euro Strafe erhoben werden und für fahrlässige bis zu 500 Euro.
Für viele Gemeinderäte ist es selbstverständlich, dass man seinem privaten Müll nicht in öffentlichen Papierkörben entsorgt. Wie die Amtsleiterin allerdings schildert, lehrt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es zunehmend eine Tendenz bei einigen Bürgern gibt, die immer wieder argumentieren, wo denn geschrieben stehe, dass man das nicht darf.
Wildes Parken an unbefriedeten Grundstücken untersagt
Nicht erlaubt ist es künftig, Fahrzeuge außerhalb unbefriedeter Grundstücke auf Flächen abzustellen die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören. Dies gilt nicht, wenn der Grundstückseigentümer oder ein Verfügungsberechtigter die Nutzung ausdrücklich erlaubt hat. Auch hier gab es Diskussionen, ob ein Verbotsschild nicht sinnvoller und eindeutiger wäre. Aber die Gemeinde will keinen Schilderwald im Ort einrichten.
Ruhezeit ist um zwei Stunden verlängert worden
Die Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr. Sie ist an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr verlängert worden. Weiterhin sind von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 20 bis 7 Uhr lärmende Haus- und Gartenarbeiten untersagt.
Quelle: SZ-Online vom 18.10.2012