Stellenausschreibung für Erzieher/in in der Kita Hainewalde
Für die Kindertageseinrichtung „Mandauspatzen“ der Gemeinde Hainewalde wird voraussichtlich ab 01.07.2020 ein/e
Staatlich anerkannt/er Erzieher/in
gesucht.
Es werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt:
- Abschluss Staatlich anerkannte/r Erzieher/in,
- Erfahrung im Umgang mit Kindern,
- Engagement und Eigeninitiative bei der inhaltlichen Mitgestaltung der Kinderbetreuung,
- flexible Arbeitszeitgestaltung in Zusammenarbeit mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- aktive Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung eines pädagogischen Konzepts für die Kinderbetreuung,
- Bereitschaft zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung,
- Durchführung der Elternarbeit,
- Teilnahme an Aktivitäten der Kindereinrichtung.
Des Weiteren werden neben einem hohen Maß an Selbständigkeit, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein auch gute Kommunikation, Teamfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft erwartet.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für öffentlichen Dienst (TVöD/TVSuE) in der Entgeltgruppe S 8a.
Die wöchentliche Grundarbeitszeit beträgt 32 Stunden.Die tatsächliche Arbeitszeit richtet sich nach den angemeldeten Kindern und dem gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel und kann monatlich variieren.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 06.03.2020 schriftlich an:
Gemeinde Hainewalde, Bürgermeister Herrn Walther, Kleine Seite 4, 02779 Hainewalde oder Sekretariat Gemeinde Großschönau, Hauptstr. 54, 02779 Großschönau.
Für Fragen steht Ihnen Frau Schwager, SGL Allg. Verwaltung, unter Tel. 035841 31016 zur Verfügung.
Gez. Jürgen Walther
Bürgermeister
_Datenschutzhinweis:
Bewerbungen werden gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 24. Mai 2016 in Verbindung mit dem Sächsischem Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) vom 24.05.2018 verarbeitet und gespeichert.
Die mit dem Ausschreibungsverfahren bekannt gewordenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes erfasst. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist._