

3. Projektaufruf der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge für die LEADER-Förderperiode 2023-2027
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der Regionalentwicklung Budget für folgende Handlungsfelder zur Verfügung:
2. Wohnen, 3. Tourismus
Nummer des Aufrufs:
03/2025
Start:
23.05.2025
Antragsfrist:
01.09.2025, 12.00 Uhr (Posteingang digital oder analgog)
Auswahlentscheidung:
24.10.2025
Anschrift:
Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V., Echostraße 2, 02785 Olbersdorf, info@rnzg.de | www.rnzg.de
Rechtsgrundlagen:
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Naturpark Zittauer Gebirge (LES)
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.htmlRichtlinie LEADER 2023–2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (FRL LEADER/2023)
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023–2027 (GAP-SP)
Budget:
Gesamt 425.064 EUR, davon
200.000 EUR für das Handlungsfeld Wohnen,
225.064 EUR für das Handungsfeld Tourismus und Naherholung
Inhalt des Aufrufs:
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt.
Geförderte Maßnahmen, Fördersätze und Zuschussobergrenzen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Tabellen dieses Aufrufs.
Fördervoraussetzungen:
Allgemeine Fördervorrausetzungen entnehmen Sie bitte den o. g. Rechtsgrundlagen bzw. unserer Website. Je nach Handlungsfeld ergeben sich weitere Fördervoraussetzungen (siehe Tabellen oben).
Begünstigte:
Kommunen, Unternehmen, natürliche Personen und nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (z. B. Vereine)
Antragsunterlagen:
Je Handlungsfeld das Formular „Projektdarstellung zur regionalen Vorhabenauswahl“ sowie Anlagen und Nachweise entsprechend des jeweiligen Merkblatts. Die Zusendung der unterschriebenen Unterlagen in einfacher Ausfertigung kann sowohl per Post als auch digital per E-Mail an die oben genannte Anschrift erfolgen.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß den in der LES der Region Naturpark Zittauer Gebirge festgelegten Projektauswahlkriterien (siehe Pkt. 6.2 und 6.3, Seite 87 ff.) im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien geprüft. Im Rankingverfahren muss das Vorhaben mit mindestens 33% der zu erreichenden Gesamtpunktzahl (ohne Bonuspunkte) bewertet werden. Der Termin der Koordinierungskreissitzung der Region Naturpark Zittauer Gebirge ist der 24.10.2025. Über das Votum des Koordinierungskreises erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen eine schriftliche Information. Bei positivem Votum muss ein digitaler Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde des Landkreises Görlitz bis zum 06.03.2026 gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Ansprechpartner / Beratung:
Dirk Herrmann
mail: d.herrmann@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/796 2664
mobil: +49 (0) 173/8581 176
Julia Böske
mail: j.boeske@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/797 2963
mobil: +49 (0) 152/0441 7729
Eine Beratung durch das Regionalmanagement nach Terminvereinbarung wird empfohlen.
2. Wohnen, 3. Tourismus
Nummer des Aufrufs:
03/2025
Start:
23.05.2025
Antragsfrist:
01.09.2025, 12.00 Uhr (Posteingang digital oder analgog)
Auswahlentscheidung:
24.10.2025
Anschrift:
Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V., Echostraße 2, 02785 Olbersdorf, info@rnzg.de | www.rnzg.de
Rechtsgrundlagen:
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Naturpark Zittauer Gebirge (LES)
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.htmlRichtlinie LEADER 2023–2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (FRL LEADER/2023)
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023–2027 (GAP-SP)
Budget:
Gesamt 425.064 EUR, davon
200.000 EUR für das Handlungsfeld Wohnen,
225.064 EUR für das Handungsfeld Tourismus und Naherholung
Inhalt des Aufrufs:
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt.
Geförderte Maßnahmen, Fördersätze und Zuschussobergrenzen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Tabellen dieses Aufrufs.
Fördervoraussetzungen:
Allgemeine Fördervorrausetzungen entnehmen Sie bitte den o. g. Rechtsgrundlagen bzw. unserer Website. Je nach Handlungsfeld ergeben sich weitere Fördervoraussetzungen (siehe Tabellen oben).
Begünstigte:
Kommunen, Unternehmen, natürliche Personen und nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (z. B. Vereine)
Antragsunterlagen:
Je Handlungsfeld das Formular „Projektdarstellung zur regionalen Vorhabenauswahl“ sowie Anlagen und Nachweise entsprechend des jeweiligen Merkblatts. Die Zusendung der unterschriebenen Unterlagen in einfacher Ausfertigung kann sowohl per Post als auch digital per E-Mail an die oben genannte Anschrift erfolgen.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß den in der LES der Region Naturpark Zittauer Gebirge festgelegten Projektauswahlkriterien (siehe Pkt. 6.2 und 6.3, Seite 87 ff.) im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien geprüft. Im Rankingverfahren muss das Vorhaben mit mindestens 33% der zu erreichenden Gesamtpunktzahl (ohne Bonuspunkte) bewertet werden. Der Termin der Koordinierungskreissitzung der Region Naturpark Zittauer Gebirge ist der 24.10.2025. Über das Votum des Koordinierungskreises erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen eine schriftliche Information. Bei positivem Votum muss ein digitaler Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde des Landkreises Görlitz bis zum 06.03.2026 gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Ansprechpartner / Beratung:
Dirk Herrmann
mail: d.herrmann@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/796 2664
mobil: +49 (0) 173/8581 176
Julia Böske
mail: j.boeske@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/797 2963
mobil: +49 (0) 152/0441 7729
Eine Beratung durch das Regionalmanagement nach Terminvereinbarung wird empfohlen.
Bodenrichtwerte für den Landkreis Görlitz
Bekanntmachung:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem 01. Januar 2022, die Bodenrichtwerte 2024 zum Stand 01. Januar 2024 am 07./26. Februar 2024 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01. April 2024 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01. April 2024 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem 01. Januar 2022, die Bodenrichtwerte 2024 zum Stand 01. Januar 2024 am 07./26. Februar 2024 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01. April 2024 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01. April 2024 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.

Pohl
Leiter der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses
Leiter der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses