Öffentliche Bekanntmachungen


Informationen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ab 2025

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

die Grundsteuerbescheide, welche Sie von der Gemeinde erhalten haben, galten immer für das Veranlagungsjahr und die Folgejahre. Sie waren damit aufgefordert, Ihre Grundsteuer zu den Fälligkeitsterminen an die Gemeinde zu entrichten, bis Sie einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Da alle diese Bescheide auf der alten Rechtsgrundlage beruhen, entfällt diese Zahlungsverpflichtung ab dem 1. Januar 2025, denn die Bescheide für die „alte“ Grundsteuer sind von Gesetzes wegen nur noch bis zum 31.12.2024 gültig.

Die Gemeinde Großschönau wird Ihnen im Januar 2025 für Ihr Grundstück einen neuen Grundsteuerbescheid auf Grundlage der Ihnen und uns vom Finanzamt zugegangenen Messbescheide zusenden.

Es wird aber auch Fälle geben, für die wir bis zur Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide noch keine neuen Messbescheid-Datensätze vom Finanzamt für die Steuer ab 2025 erhalten haben oder bei denen zwar Messbescheid-Datensätze vorliegen, für die jedoch noch Klärungsbedarf besteht. Auch in diesen Fällen endet die „alte“ Grundsteuer automatisch am 31.12.2024.

Wenn uns für ungeklärte Fälle im Nachhinein noch ein Messbescheid-Datensatz zugeht bzw. sobald ein Fall im Nachhinein geklärt werden kann, würde die Steuerfestsetzung im Verlaufe des Jahres 2025 (notwendigenfalls auch noch später) nach § 31 Grundsteuergesetz (GrStG) nachgeholt werden. Generell werden keine Abmeldebescheide zum 31.12.2024 erstellt und versandt.

Alle offenen Grundsteuerfälle oder Fälle, die gänzlich wegfallen, werden nur intern in der Gemeinde abgemeldet. Ab 2025 entfällt keine Grundsteuer mehr auf Gebäude, welche sich auf fremdem Grund und Boden befinden. Diese Gebäude werden dann neu zusammen mit dem Grundstück veranlagt.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundbesitzabgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte ab 01.01.2025 oder passen diesen an die Forderungen aus dem neuen Grundsteuerbescheid an.

Abbuchungsaufträge, welche der Gemeinde bereits vor 2025 erteilt worden sind, behalten weiterhin Gültigkeit und werden automatisch auf die neuen Beträge angepasst. In dem Fall, dass auf dem Grundsteuerbescheid für 2025 die Abbuchung der Grundsteuer angekündigt wird, bitten wir um Überprüfung der Bankverbindung. Für Änderung der Kontodaten liegt dem Bescheid ein Formular bei. Sollte keine Abbuchung mehr gewünscht sein, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Der Antrag für Abbuchungsverfahren steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Großschönau unter https:/​­/​­www.grossschoenau.de/​­de/​­Steuern-Recht-amp-Formulare/​­1639/​­?opt=- zum Ausdrucken für Sie bereit.

Gemeinde Großschönau
Fachbereich Steuern

Bodenrichtwerte für den Landkreis Görlitz

Bekanntmachung:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem 01. Januar 2022, die Bodenrichtwerte 2024 zum Stand 01. Januar 2024 am 07./­26. Februar 2024 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01. April 2024 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten

Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01. April 2024 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.
Pohl
Leiter der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses
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