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Allgemeine Gesetze
- Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (enthält z.B. Rechte und Pflichten v. Gemeinderat und Bürgermeister)
- Plattform für Gesetze des Freistaat Sachsen
- Deutsche Gesetze
Allgemeine Regelungen
Ruhezeiten
Einzuhaltende Ruhezeiten sind Mo – Sa 22 Uhr bis 6 Uhr, Sonntag
Anträge zum Herunterladen
Gemeindeamt Hainewalde
Ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hainewalde ist Herr Jürgen Walther.
Kleine Seite 4
02779 Hainewalde
Telefon: 0 35 841 / 63 80 29 oder 63 80 31 (Bürgermeister)
Telefax 0 35 841 / 63 80 32
E-Mail: info@hainewalde.de
Sprechzeiten:
Sprechzeiten bei Bürgermeister Jürgen Walther nach Vereinbarung.
Bürgersprechstunde: Dienstag und Donnerstag jeweils 9 – 10 Uhr (Frau Wenzel)
Stichworte